Die Bewohner und Bürger der Erde, die sich innerhalb der Föderation der Erde befinden, haben bestimmte unveräußerliche Rechte, die nachstehend definiert sind. Es ist für das Weltparlament, die Weltexekutive und alle Organe und Stellen der Weltregierung verbindlich, diese Rechte zu achten, umzusetzen und durchzusetzen, ebenso wie für die nationalen Regierungen aller Mitgliedsnationen der Föderation der Erde, dasselbe zu tun. Einzelpersonen oder Gruppen, die eine Verletzung oder Missachtung solcher Rechte erleiden, haben vollen Rechtsweg über den Welt-Ombudsmus, das Vollzugssystem und die Weltgerichte zur Abhilfe von Beschwerden. Zu den unveräußerlichen Rechten gehören die folgenden:
01. Gleiche Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger der Föderation der Erde, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Kaste, Nationalität, Geschlecht, Religion, politischer Zugehörigkeit, Vermögen oder sozialem Status.
02. Gleicher Schutz und gleiche Anwendung der Weltgesetzgebung und der Weltgesetze für alle Bürgerinnen und Bürger der Föderation der Erde.
03. Freiheit des Denkens und des Gewissens, der Rede, der Presse, des Schreibens, der Kommunikation, der Meinungsäußerung, der Veröffentlichung, des Rundfunks, des Fernsehens und des Films, außer als offener Bestandteil von Gewalt, bewaffnetem Aufruhr oder Aufstand oder als Aufruf dazu.
04. Freiheit der Versammlung, der Vereinigung, der Organisation, der Petition und der friedlichen Kundgebung.
05. Freiheit, ohne Zwang zu wählen, sowie Freiheit der politischen Organisation und des Wahlkampfs ohne Zensur oder Vergeltung.
06. Freiheit, religiöse Überzeugungen oder eine Religion zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten, oder keiner Religion und keiner religiösen Überzeugung anzugehören.
07. Freiheit, politische Überzeugungen zu bekennen und zu verbreiten, oder keine politische Überzeugung zu vertreten.
08. Freiheit der Untersuchung, Forschung und Berichterstattung.
09. Freiheit, ohne Reisepass, Visum oder andere Formen der Registrierung zu reisen, die dazu dienen, Reisen zwischen Nationen, innerhalb von Nationen oder über Nationen hinweg einzuschränken.
10. Verbot der Sklaverei, der Schuldknechtschaft, der unfreiwilligen Zwangsarbeit und der Arbeitsverpflichtung.
11. Verbot der Wehrpflicht.
12. Schutz der Person vor willkürlicher oder unverhältnismäßiger Festnahme, Inhaftierung, Verbannung, Durchsuchung oder Beschlagnahme; Erfordernis richterlicher Anordnungen für Durchsuchungen und Festnahmen.
13. Verbot körperlichen oder psychischen Zwangs oder der Folter während jeder Phase der Untersuchung, Festnahme, Inhaftierung oder Haft sowie Verbot grausamer oder ungewöhnlicher Strafen.
14. Recht auf Habeas Corpus; keine rückwirkenden Gesetze; kein Verbot der Doppelbestrafung; Recht, die Selbstbelastung oder die Belastung einer anderen Person zu verweigern.
15. Verbot privater Armeen und paramilitärischer Organisationen, da diese eine Bedrohung für den gemeinsamen Frieden und die gemeinsame Sicherheit darstellen.
16. Schutz des Eigentums vor willkürlicher Beschlagnahme; Schutz vor der Ausübung des Enteignungsrechts ohne angemessene Entschädigung.
17. Recht auf Familienplanung und auf kostenlose öffentliche Unterstützung zur Verwirklichung der Ziele der Familienplanung.
18. Recht auf Privatsphäre der Person, der Familie und der Vereinigung; Verbot der Überwachung als Mittel der politischen Kontrolle.
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
