Das Vollzugssystem ist als Organ der Weltregierung dafür verantwortlich, das Weltrecht und die Weltgesetzgebung aufrechtzuerhalten und Einzelpersonen für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen, ungeachtet ihrer Stellung, wobei der Schutz der Menschenrechte gewährleistet und innerhalb eines friedlichen, nichtmilitärischen Rahmens gehandelt wird.1
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Vollzugssystem
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Amt der Weltgeneralstaatsanwälte
(1 Weltgeneralstaatsanwalt +
4 beigeordnete Weltgeneralstaatsanwälte) -
Kommission der Regionalen Weltstaatsanwälte
(20 Regionale Weltstaatsanwälte) -
Abteilungen
(5 Abteilungen:
Ermittlung,
Festnahme und Verhaftung,
Strafverfolgung,
Wiedergutmachung und Korrektur,
Konfliktlösung)
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Amt der Weltgeneralstaatsanwälte
Zusammensetzung des Vollzugssystems
Während der Übergangsphase:
Durch die Annahme des Weltgesetzgebungsakts Nr. 14 hat das Sechste Provisorische Weltparlament ein Vollzugssystem Pro Tempore eingerichtet, bis das vollständige Vollzugssystem gemäß Artikel 10 der Verfassung errichtet ist.
Quellen:
1. Artikel 10 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
