Welt-Ombudsmus

(Organ der Weltregierung)

Der Welt-Ombudsmus ist ein Organ der Weltregierung. Als öffentlicher Anwalt ist er für die in Abschnitt 1 von Artikel 11 der Verfassung für die Föderation der Erde festgelegten Funktionen zuständig.1

Durch die Verabschiedung der Ermächtigungsgesetzgebung, des Weltgesetzes Nr. 31, hat das Neunte Provisorische Weltparlament den Welt-Ombudsmus aktiviert, um sicherzustellen, dass die entstehende Weltregierung die Menschenwürde und die Rechte jedes Bürgers auf der Erde stärkt und schützt.

Zusammensetzung des Welt-Ombudsmus

Während der Übergangsphase:

In der provisorischen Stufe wählt das Provisorische Weltparlament eine Provisorische Weltexekutive, um die Organisation der Organe und Agenturen der Weltregierung auf provisorischer Basis voranzutreiben, bis die Erste Operative Stufe der Weltregierung erreicht ist.

Offizielle Website des Welt-Ombudsmus besuchen
Quellen:

1. Artikel 11 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11