Weltföderalzonen

(für den Standort der verschiedenen Organe der Weltregierung)

Innerhalb der zwanzig Weltwahl- und Verwaltungsregionen (WEARs) werden zwanzig Weltföderalzonen errichtet, zum Zwecke der Ansiedlung der verschiedenen Organe der Weltregierung sowie der Verwaltungsministerien, der Weltgerichte, der Büros der Regionalen Weltstaatsanwälte, der Büros der Weltanwälte und zur Ansiedlung anderer Zweige, Ministerien, Institute, Büros, Behörden, Kommissionen, Agenturen und Teile der Weltregierung.

Die Weltföderalzonen werden errichtet, sobald sich der Bedarf und die Ressourcen der Weltregierung entwickeln und erweitern. Weltföderalzonen werden zuerst innerhalb jeder der fünf Kontinentaleinteilungen (CDs) errichtet.

Die Lage und Verwaltung der Weltföderalzonen, einschließlich der ersten fünf, wird vom Weltparlament bestimmt.

Standortverfahren:

Die Auswahl der Standorte für die zwanzig Weltföderalzonen wird vom Präsidium vorgeschlagen und dann durch einfache Mehrheitsabstimmung der drei Häuser des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung entschieden. Das Präsidium unterbreitet in jeder der zwanzig Weltwahl- und Verwaltungsregionen, die Weltföderalzonen werden sollen, eine Auswahl von zwei oder drei Standorten.

Jede Weltföderationszone kann durch eine absolute Zweidrittelmehrheit der drei Häuser des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung verlegt werden.

Weitere Weltföderationszonen können bei festgestellter Notwendigkeit auf Vorschlag des Präsidiums und mit Zustimmung durch eine absolute Mehrheit der drei Häuser des Weltparlaments in gemeinsamer Sitzung ausgewiesen werden.

Quellen:

1. Artikel 15 der CFoE; WLA #3 (1982); Resolution und Manifest des 4. PWP (1996); WLA #12 (2000).

Informativer Inhalt:

Für den Text der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE) in der auf der vierten Sitzung der Weltverfassunggebenden Versammlung im Mai 1991 in Troia, Portugal, geänderten und ratifizierten Fassung besuchen Sie: ef-gov.org/en/cfoe

Alle Infografiken sind exemplarisch und nicht maßstabsgetreu.

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11