Das Provisorische Weltparlament wählt die Mitglieder des Exekutivkabinetts. Das Präsidium kann zusätzliche Nominierungen für das Exekutivkabinett vornehmen.
Das Provisorische Weltparlament und das Exekutivkabinett der Provisorischen Weltregierung arbeiten am Aufbau weiterer Organe und Behörden der Weltregierung auf provisorischer Basis, soweit dies als wünschenswert und machbar erachtet wird, insbesondere jener, die in Abschnitt 3.10 von Artikel 17 der Verfassung genannt sind.
Aktuelle Mitglieder des Exekutivkabinetts:
Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Ehemalige Mitglieder des Exekutivkabinetts:
Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Zuständige Regierungsorgane:
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Provisorisches Weltpräsidium,
Provisorische Weltregierung.
Quellen:
1. Abschnitt 19.5, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
