Aufgrund der unmittelbar geltenden Bestimmungen der Verfassung für die Föderation der Erde wurde mit ihrer Annahme durch die Zweite Weltverfassunggebende Versammlung (1977) am 30. Juni 1977 offiziell eine Provisorische Weltregierung errichtet.
Es wurden auch Vorbereitungskommissionen eingerichtet, um die provisorische Weltregierung voranzutreiben. Das Provisorische Weltparlament (PWP) und die Provisorische Weltexekutive (PWE) sind weitere Hauptorgane der Provisorischen Weltregierung. Das Provisorische Weltparlament hat zudem eine Provisorische Weltjustiz und ein Vollzugssystem pro tempore für den effizienten Betrieb der Weltregierung in ihrer provisorischen Phase eingerichtet.
Diagramm der Provisorischen Weltregierung
Zur Beziehung zwischen der WCPA und der Provisorischen Weltregierung weiterlesen.
Verfassungsmäßig bestimmte Behörden für die PWG:
Zweite Weltkonstituierende Versammlung (1977)
Dritte Weltkonstituierende Versammlung (1978–79)
Vierte Weltkonstituierende Versammlung (1991)
World Constitution and Parliament Association (WCPA),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Verfassungsmäßig bestimmtes Finanzorgan:
Finanzkommission,
Provisorische Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
