Die Notfall-Erdrettungsverwaltung (EERA) ist ein Verfassungsorgan mit gesetzlichem Rahmen, das sich mit allen Aspekten des Klimawandels und damit verbundenen Faktoren befasst. Um die steigenden CO2-Werte anzugehen, bevor klimatische und geologische Veränderungen unumkehrbar werden, erließ das Zweite Provisorische Weltparlament den Weltgesetzgebungsakt Nr. 6, der die EERA mit einer quasi-autonomen Struktur einrichtete.
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Gründung:
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Gründer:
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Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Zuständige Regierungsorgane:
Ständige Parlamentarische Kommission für die EERA,
Provisorisches Weltparlament, Provisorische Weltregierung.
Erdrettungskorps,
Abteilung des Weltdienstkorps, Weltverwaltung.
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Exekutivkabinett,
Provisorische Weltregierung.
Weltparlament,
Weltregierung.
Exekutivkabinett,
Weltregierung.
Quellen:
1. Abschnitt 19.5, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
