Weltgerichtsbarkeit

(Organ der Weltregierung)

Die Weltgerichtsbarkeit ist ein Organ der Weltregierung. Sie besteht aus einem Obersten Weltgerichtshof sowie aus den regionalen und Bezirks-Weltgerichten, die eingerichtet werden können, und besitzt obligatorische Gerichtsbarkeit in allen Fällen, Klagen, Streitigkeiten, Konflikten, Gesetzesverletzungen, Zivilprozessen, Gewährleistungen von Bürger- und Menschenrechten, Verfassungsauslegungen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Bestimmungen der Weltverfassung, der Weltgesetzgebung und des vom Weltparlament gebilligten Korpus des Weltrechts ergeben. Ein Kollegium der Weltrichter wird ebenfalls vom Weltparlament eingerichtet.1

Zusammensetzung der Weltgerichtsbarkeit

Kammern des Obersten Weltgerichtshofs:
Oberster Gerichtshof des Obersten Weltgerichtshofs:

Das Obergericht besteht aus dem vorsitzenden Rat der Weltrichter zusammen mit jeweils einem Weltrichter, der vom vorsitzenden Richter jeder Kammer des Weltgerichts benannt wird, das am Hauptsitz des Obersten Weltgerichtshofs tagt, um Angelegenheiten von außerordentlicher öffentlicher Bedeutung zu entscheiden.

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Während der Übergangsphase:

Durch die Verabschiedung des Weltgesetzes Nr. 5 hat das Erste Provisorische Weltparlament eine Provisorische Weltjustiz eingerichtet, bis das vollständige Weltgerichtssystem gemäß Artikel 9 der Verfassung eingerichtet ist.

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Quellen:

1. Artikel 9 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11