Provisorisches Weltparlament (PWP) ist ein Organ der Provisorischen Weltregierung. Es ist ein Übergangsgesetzgebungsorgan, das in gemeinsamer Sitzung aller drei Häuser des Weltparlaments zusammen mit den Mitgliedern des Provisorischen Weltparlaments tagt.
Verfassungsmäßige Voraussetzungen für die Einberufung des Parlaments:
Voraussetzungen für die Einberufung der Gesetzgebung
- Delegierte: Teilnahme von 500 oder mehr Delegierten, die Menschen in 20 Ländern aus fünf Kontinenten vertreten und über die in Artikel 19, Abschnitt 3 festgelegten Berechtigungen verfügen; weiterlesen
- Mittel: Die für die Organisation der Sitzungen des Provisorischen Weltparlaments notwendigen Mindestmittel sind entweder vorhanden oder fest zugesagt;
- Standort: Geeignete Standorte werden mindestens neun Monate im Voraus bestätigt, sofern nicht Notfallbedingungen eine kürzere Vorlaufzeit rechtfertigen.
Büro des Sekretärs des PWP:
Büro des Generalsekretärs,
Sekretariat des PWP,
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung
Verfassungsmäßig benannte Stelle zur Einberufung des PWP:
World Constitution and Parliament Association (WCPA),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Zur Beziehung zwischen der WCPA und der Provisorischen Weltregierung weiterlesen.
Lenkungsausschuss:
Lenkungsausschuss für das Provisorische Weltparlament,
World Constitution and Parliament Association, Inc.
Verfassungsmäßig bestimmtes Finanzorgan:
Finanzkommission,
Provisorische Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.3, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Informativer Inhalt:
Plenarsitzung: Im Kontext einer Legislative mit mehreren Häusern ist eine Plenarsitzung typischerweise jedem Haus einzeln zugeordnet und bezeichnet eine Vollversammlung, an der alle Mitglieder dieses Hauses anwesend sein und teilnehmen müssen.
Gemeinsame Sitzung: Eine gemeinsame Sitzung ist eine Versammlung, bei der mehr als ein Haus einer Legislative als ein einziges Gremium zusammenkommt.
Gemeinsame Plenarsitzung: Eine gemeinsame Plenarsitzung bezeichnet eine Vollversammlung von mehr als einem Haus einer Legislative, die gemeinsam als ein einziges Gremium einberufen wird. Sie verbindet die Konzepte einer gemeinsamen Sitzung und einer Plenarsitzung.
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
