Außenbeziehungen

(Außenbeziehungen der Weltregierung)

01. Die Weltregierung unterhält Außenbeziehungen zu jenen Nationen der Erde, die der Föderation der Erde nicht beigetreten sind. Die Außenbeziehungen unterstehen der Verwaltung des Präsidiums und sind jederzeit den konkreten Weisungen und der Genehmigung des Weltparlaments unterworfen.

02. Alle Verträge und Abkommen mit Nationen, die außerhalb der Föderation der Erde verbleiben, werden vom Präsidium ausgehandelt und müssen durch einfache Mehrheit der drei Häuser des Weltparlaments ratifiziert werden.

03. Die Weltregierung für die Föderation der Erde stellt friedliche Beziehungen zu anderen Planeten und Himmelskörpern her und unterhält sie, wo und wann es möglich werden mag, mit deren möglichen Bewohnern Kommunikation aufzunehmen.

04. Alle Erkundungen des Weltraums, sowohl innerhalb als auch jenseits des Sonnensystems, in dem sich der Planet Erde befindet, unterstehen der ausschließlichen Leitung und Kontrolle der Weltregierung und werden in der Weise durchgeführt, wie sie das Weltparlament bestimmt.

– Section 16.2 of Article 16 of the Constitution for the Federation of Earth (CFoE)

Liste der Nationen in Außenbeziehungen mit der Weltregierung:

# Name Land Anmerkungen

Für die Mitgliedsnationen der Föderation der Erde weiterlesen.

Erklärte Anerkennungen:

Palästina: Im November 2000 bekräftigte die Fünfte Sitzung des Provisorischen Weltparlaments ihre Position, das Recht des palästinensischen Volkes anzuerkennen und zu unterstützen, den Staat Palästina auf seinem nationalen Boden mit al-Quds al-Sharif (Ost-Jerusalem) als Hauptstadt an der Grenze von 1967 zu errichten. ( UN 242 – November 1967, UN 338 – Oktober 1973).

Liste anderer planetarer Bewohner in Außenbeziehungen mit der Weltregierung:

# Name Leitungsgremium Vertreter auf der Erde Botschaft auf der Erde Politik gegenüber der Erde Beziehungen zur Weltregierung Anmerkungen
01. Plejaren Plejaren-Föderation 'Billy' Eduard Albert Meier Semjase Silver Star Centre Wirkt freundlich Vorläufiges Engagement -
02. - - - - - - -

Zuständige Regierungsorgane:

Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11