Es ist das Ziel der Weltregierung, bestimmte weitere Rechte für alle Bewohner innerhalb der Föderation der Erde, jedoch ohne unmittelbare Garantie einer universellen Verwirklichung und Durchsetzung. Diese Rechte werden als Richtlinienprinzipien definiert, die die Weltregierung verpflichten, jedes vernünftige Mittel zur universellen Verwirklichung und Umsetzung anzustreben, und umfassen Folgendes:
01. Gleiche Chancen auf nützliche Beschäftigung für jeden, mit Löhnen oder Vergütungen, die ausreichen, um die Menschenwürde zu gewährleisten.
02. Freie Wahl der Arbeit, des Berufs, der Beschäftigung oder des Gewerbes.
03. Vollständiger Zugang zu Informationen und zum gesammelten Wissen der Menschheit.
04. Kostenlose und angemessene öffentliche Bildung, die jedem zur Verfügung steht und sich bis zum vorуниversitären Niveau erstreckt; gleiche Chancen auf Grund- und höhere Bildung für alle Personen; gleiche Chancen auf fortgesetzte Bildung für alle Personen ein Leben lang; das Recht jeder Person oder jedes Elternteils, jederzeit eine private Bildungseinrichtung zu wählen.
05. Kostenlose und angemessene öffentliche Gesundheitsdienste und medizinische Versorgung, die jedem ein Leben lang unter Bedingungen freier Wahl zur Verfügung stehen.
06. Gleiche Chancen auf Freizeit für jeden; bessere Verteilung der Arbeitslast der Gesellschaft, sodass jede Person gerechte Freizeitmöglichkeiten haben kann.
07. Gleiche Chancen für jeden, die Vorteile wissenschaftlicher und technologischer Entdeckungen und Entwicklungen zu genießen.
08. Schutz für jeden vor den Gefahren und Risiken technologischer Neuerungen und Entwicklungen.
09. Schutz der natürlichen Umwelt, die das gemeinsame Erbe der Menschheit ist, vor Verschmutzung, ökologischer Störung oder Schädigung, die das Leben gefährden oder die Lebensqualität mindern könnte.
10. Erhaltung jener natürlichen Ressourcen der Erde, die begrenzt sind, damit gegenwärtige und künftige Generationen weiterhin das Leben auf dem Planeten Erde genießen können.
11. Gewährleistung für jeden von angemessenem Wohnraum, von ausreichenden und nahrhaften Nahrungsmittelvorräten, von sicheren und ausreichenden Wasservorräten, von reiner Luft mit Schutz der Sauerstoffvorräte und der Ozonschicht und allgemein für die Fortdauer einer Umwelt, die ein gesundes Leben für alle erhalten kann.
12. Jedem Kind das Recht auf die volle Verwirklichung seines Potenzials zu sichern.
13. Soziale Sicherheit für jeden zur Linderung der Risiken von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, familiären Umständen, Behinderung, Naturkatastrophen und technologischem Wandel sowie um einen Ruhestand mit ausreichendem lebenslangem Einkommen für ein Leben unter Bedingungen der Menschenwürde im höheren Alter zu ermöglichen.
14. Rasche Beseitigung von und Verbote gegen technologische Gefahren und vom Menschen verursachte Umweltstörungen, von denen festgestellt wird, dass sie Gefahren für das Leben auf der Erde schaffen.
15. Durchführung intensiver Programme zur Entdeckung, Entwicklung und Einführung sicherer Alternativen und praktischer Ersatzlösungen für Technologien, die aufgrund von Gefahren und Risiken für das Leben beseitigt und verboten werden müssen.
16. Förderung der kulturellen Vielfalt; Förderung einer dezentralen Verwaltung.
17. Freiheit zur friedlichen Selbstbestimmung für Minderheiten, Flüchtlinge und Andersdenkende.
18. Freiheit zum Wohnsitzwechsel an jeden Ort der Erde, bedingt durch Vorkehrungen für vorübergehende Zufluchtsstätten bei großen Zahlen von Flüchtlingen, Staatenlosen oder Massenmigrationen.
18. Verbot der Todesstrafe.
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
